Baha'i Oesterreich

Gemeindeleben

 

 

Neunzehntagefest

 

"Das Fest ist euch in jedem Monat bestimmt worden, sei es auch nur mit Wasser. Gott hat wahrlich beabsichtigt, die Herzen der Menschen zusammenzuführen, erfordere es auch alle Mittel auf Erden und in den Himmeln." Bahá'u'lláh

 

Alle neunzehn Tage kommt die Bahá'í-Gemeinde zusammen, um das Neunzehntagefest zu begehen. Es besteht aus drei Teilen. Ein Teil ist eine Andacht, in der aus den Heiligen Schriften gelesen und gebetet wird. Ein Teil ist eine Beratung der Gemeindeangelegenheiten, in ihm haben die Gläubigen Gelegenheit, dem Geistigen Rat der Gemeinde Vorschläge zu unterbreiten. Die Bewirtung ist der gesellige Teil des Neunzehntagefestes und dient der sozialen Festigung der Gemeinde und der Pflege von Freundschaften.

 

Geistiger Rat

 

Die Bahá'í-Wahlen, mit deren Hilfe die Leitungsgemien der Bahá'í-Verwaltungsordnung bestimmt werden, unterscheiden sich maßgeblich von übliche Wahlverfahren, da sie geheime Persönlichkeitswahlen ohne Kandidaturen, Parteien und Wahlpropaganda sind.

Die Angelegenheiten einer örtlichen Bahá'í-Gemeinde werden von einem aus neun Mitgliedern bestehenden jährlich gewählten Lokalen Geistigen Rat verwaltet. Auf Landesebene wird jedes Jahr von Delegierten ein aus neun Mitgliedern bestehendes Gremium, der Nationale Geistige Rat, gewählt. Die Wahl des internationalen Gremiums, dem Universalen Haus der Gerechtigkeit, erfolgt seit 1963 alle fünf Jahre an seinem Sitz in Haifa anlässlich einer Tagung aller Mitglieder der Nationalen Geistigen Räte.

 


Bahá'í Feiertage

 

Die Bahá'í-Feiertage beziehen sich größtenteils auf Ereignisse aus den Leben des Báb, und Bahá'u'lláhs, der Zwillingsoffenbarer der Bahá'í-Religion. Sie werden in der Gemeinde gefeiert. Es gibt keine festgelegten Rituale. Meist bestehen die Feiern aus einer Andacht und einem geselligen Teil, der Bewirtung. Innerhalb des Bahá'í-Jahres und des gregorianischen Jahres fallen die Feiertage immer auf die gleichen Tage.

 

21. März - Neujahrsfest (Naw-Rúz)

21. April - 1. Tag des Ridván-Festes (Erklärung Bahá'u'lláhs)

29. April - 9. Tag des Ridván-Festes

2. Mai - 12. (letzter) Tag des Ridván-Festes

23. Mai - Erklärung des Báb

29. Mai - Hinscheiden Bahá'u'lláhs

9. Juli - Märtyrertod des Báb

20. Oktober - Geburt des Báb

12. November - Geburt Bahá'u'lláhs

 

 


Bahá'í-Beratung

 

Die Bahá'í-Beratung ist dort ein neuer Weg zur Entscheidungsfindung, wo immer mehrere Menschen die Wahrheit finden oder etwas beschließen wollen. Diese Form der Beratung zielt auf kreative Mitwirkung aller ab. Sie ermöglicht es zudem, aus allen Ideen und Vorschlägen gemeinsam die optimale Lösung zu erarbeiten: Zunächst werden die Fakten als Grundlage festgestellt. Anschließend werden alle Ideen gesammelt. Es spielt keine Rolle mehr, von wem welche Ausgangsidee einmal stammte. Gemeinsam bemühen sich alle, aus sämtlichen Beiträgen eine optimale Entscheidung zu entwickeln, die "Eigentum" der ganzen Gruppe wird. So kann ein Gremium, eine Gruppe oder eine Familie bessere Ergebnisse erzielen.

Diese Beratung wird insbesondere in den regelmäßigen Gemeindeversammlungen (ein Teil des Neunzehntagefest) und den gewählten Leitungsgremien praktiziert.

 

Häuser der Andacht

 

Bahá'u'lláh hat bestimmt, dass in Andachten allein das Wort Gottes wirken soll, ohne menschlichen Kommentar. In den Häusern der Andacht wird aus den heiligen Schriften der verschiedenen Religionen gelesen, nicht nur aus den Worten Bahá'u'lláhs . Die Architektur der Häuser der Andacht ist sehr unterschiedlich. Zwei Merkmale sind jedoch allen gemein: Eine zentrale Kuppel und neun Eingänge. Die Tore nach allen Seiten symbolisieren die Offenheit für die Anhänger der verschieden Religionen. Derzeit gibt es für jeden Kontinent ein Haus der Andacht . Zukünftig soll es in jedem Ort ein Haus der Andacht geben. Das Geld für die Errichtung der Häuser der Andacht bringen die Bahá'í durch Eigenfinanzierung auf. Eine Liste der Häuser der Andacht befindet sich hier.

 

Finanzierung der Bahá'í-Gemeinde

 

Die Bahá'í-Aktivitäten werden durch freiwillige und anonyme Beiträge ausschließlich von Bahá'í getragen. Finanzielle Beiträge von Nicht-Bahá'í dürfen nicht angenommen werden. Es bleibt dem Gewissen des einzelnen Gläubigen überlassen, wieviel er beitragen möchte. Die Eigenverantwortung des Einzelnen sowie die Unabhängigkeit des Bahá'í-Glaubens sollen so gewährleistet bleiben.