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UNO: Iran verletzt Menschenrechte


20. December 2008




„Tiefe Besorgnis“ über zunehmende Diskriminierung von Minderheiten

 

New York/Wien – „Tiefe Besorgnis über die gravierenden Menschenrechtsverletzungen im Iran“ hat die UNO-Generalversammlung in einer am 18.Dezember 2008 verabschiedeten Resolution geäußert, die auch von Österreich mitgetragen wurde.

 

Die Resolution wurde mit 69 zu 54 Stimmen bei 57 Stimmenthaltungen angenommen und kritisiert insbesondere die Anwendung von Folter, die hohe Anzahl an Hinrichtungen, die „gewalttätige Unterdrückung“ der Frauen und die „zunehmende Diskriminierung“ von Bahá’í, Christen, Juden, Sufis, Sunnis und von anderen Minderheiten.

 

„Der Iran sollte über dieses Votum nachdenken und daraus lernen, dass Länder wie Finnland und die Fidschi Inseln besorgter über die Menschenrechtsverletzungen an einfachen Iranern und Iranerinnen sind als die iranische Regierung selbst“, sagte Bani Dugal, Hauptrepräsentantin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde am Sitz der Vereinten Nationen.

 

Iran verletzt universell anerkannte Rechte

 

Die UNO-Generalversammlung sei weltweit das repräsentativste Gremium internationaler Zusammenarbeit. „Die Tatsache, dass dieses Gremium zum einundzwanzigsten Mal nach 1985 eine Resolution vorlegt, in der es seine Besorgnis über die Menschenrechtslage im Iran ausdrückt, lässt keinen Zweifel daran aufkommen, dass es hier nicht um eine ‚Politisierung’ geht, wie die iranische Regierung immer wieder gerne behauptet,“ betonte Bani Dugal. Vielmehr gehe es um eine Angelegenheit, die tatsächlich universell anerkannte Rechte betreffe.

 

Bani Dugal verwies auch auf den im Oktober 2008 vorgelegten Bericht des UNO-Generalsekretärs Ban Ki-moon, worin ebenfalls die Menschenrechtslage im Iran mit Besorgnis beurteilt wird. Sie drückte die Hoffnung aus, dass Stellungnahmen wie diese die iranische Regierung dazu bringen werden, ihre Haltung zu den weltweit akzeptierten Menschenrechten zu überdenken. In der Resolution wird der UNO-Generalsekretär ersucht, für das nächste Jahr eine Aktualisierung seines Berichtes vorzulegen

 

Lebensfähigkeit der Bahá’í-Gemeinde soll vernichtet werden

 

Die Resolution geht insbesondere auf die Verfolgung und Unterdrückung der Bahá’í ein. So liegen vermehrt Beweise vor, welche die Bemühungen des iranischen Staates belegen, die Bahá’í im Iran zu identifizieren und zu überwachen, Bahá’í das Universitätsstudium zu verwehren und es ihnen unmöglich zu machen, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Kritisch wird auch die Inhaftierung von sieben führenden Bahá’í ohne formelle Anklage und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand hervorgehoben.

 

Laut Bani Dugal sind derzeit (Stand: 18.Dezember 2008) mindestens zwanzig Bahá’í inhaftiert. Mehr als hundert weitere wurden in den vergangenen vier Jahren inhaftiert und nach Hinterlegung vergleichsweise hoher Kautionszahlungen wieder freigelassen. Dabei mussten Eigentumsüberschreibungen vorgenommen oder Geschäftslizenzen abgegeben werden – ganz im Sinne der Strategie der Teheraner Führung, die Lebensfähigkeit der Bahá’í-Gemeinde im Iran zu vernichten.

 

Für den Inhalt verantwortlich:

Büro für externe Angelegenheiten der

Bahá’í-Religionsgemeinschaft Österreich

 

Rückfragen: Ottilie Käfer, Handy 0664 3202927, E-Mail office.ea@at.bahai.org








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