Studierverbot für Bahá’í im Iran auch im neuen Semester06. October 2008 Wien/New York – Im Iran bleibt Angehörigen der religiösen Minderheit der Bahá'í auch im neuen Semester der Zugang zum Universitätsstudium verwehrt. Das belegen aktuelle Berichte. Bahá’í-Studenten, die sich in diesem Herbst an Universitäten einschreiben wollten, mussten feststellen, dass die Ergebnisse ihrer Aufnahmeprüfung nicht freigegeben wurden. Ihre Akte wurde auf der Website der nationalen Prüfungskommission willkürlich als „unvollständig“ betitelt. Bahá’í, die in den letzten Jahren inskribiert hatten, wurden ausgeschlossen.
“In den letzten vier Jahren wendet die iranische Regierung eine Reihe von unlauteren Verfahren an, um junge iranische Bahá’í daran zu hindern, Hochschulabschlüsse zu erhalten”, sagte Bani Dugal, Hauptrepräsentantin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen, in New York. Es sei Regierungspolitik, den Bahá’í die Türen der Universitäten zu versperren, obwohl der Iran angeblich internationale Gesetze, die das Recht auf Bildung fordern, einhalte. “Wir appellieren eindringlich an die Weltöffentlichkeit - vor allem an Professoren, Verwaltungsangestellte und Studenten auf der ganzen Welt - ihre Stimme zugunsten der iranischen Bahá’í-Studenten zu erheben“, betonte Dugal.
Als Folge von scharfen Resolutionen der UNO und der EU sowie weltweiter Proteste von Universitätsprofessoren und prominenten Wissenschaftern auch aus Österreich wurde zwar im Jahr 2006 erstmals eine Anzahl von Bahá’í von Universitäten im Iran angenommen, teilte Ottilie Käfer, Pressesprecherin der österreichischen Bahá’í-Gemeinde, in Wien mit. Doch die Mehrzahl von ihnen wurde vom Studium ausgeschlossen, nachdem die Behörden festgestellt hatten, dass es sich um Bahá’í handelt.
Schikanöse Taktik der Behörden
Berichten aus dem Iran zufolge besteht die Hauptmethode der Behörden, die Bahá’í in diesem Jahr von der Einschreibung abzuhalten, darin, ihre Prüfungsergebnisse nicht frei zu geben und ihre Unterlagen als „unvollständig“ zu erklären. Diese Taktik war auch schon im letzten Jahr angewandt worden. Aber dieses Jahr sind die Bahá’í-Studenten schon zu einem früheren Zeitpunkt des Bewerbungsprozesses identifiziert worden.
Im letzten Jahr, dem Wintersemester 2007-2008, hatten mehr als 1.000 Bahá’í-Studenten die Prüfungen bestanden. Fast 800 von ihnen wurden wegen “unvollständiger Unterlagen” ausgeschlossen. Ohne vollständige Akte ist die Einschreibung an allen staatlichen und an den meisten privaten Universitäten im Iran unmöglich. Studenten, die anzweifelten, dass ihre Akte “unvollständig” sei, stießen bei den iranischen Gerichten bisher auf taube Ohren.
Bahá’í-Gemeinde soll ausgelöscht werden
So widersprach das Verwaltungsgericht dem Anspruch eines Bahá’í-Studenten, der aufgrund seiner religiösen Überzeugung exmatrikuliert worden war und der gerichtlich seine Wiederzulassung einfordern wollte. Das Gericht bezog sich bei seiner Abweisung der Klage auf das Golpaygani-Memorandum von 1991, das rigorose Maßnahmen vorsieht, „den Fortschritt und die Entwicklung“ der gesamten iranischen Bahá’í-Gemeinde zu blockieren, darunter auch durch den Ausschluss von Bahá’í-Hochschulstudenten.
Das Gericht schrieb: “Da der Kläger den vom Obersten Rat der Kulturrevolution festgelegten Kriterien (des Golpaygani Memorandums von 1991) entspricht und als jemand betrachtet wird, der durchgefallen ist und da er kein gültiges Argument vorgebracht hat, dass die Richtlinien verletzt wurden, um seine Klage zu untermauern, wird seine Klage nicht anerkannt.” (Siehe Gerichtsakte auf persisch und englische Übersetzung hier).
Aktuelle Bericht weisen auch darauf hin, dass die wenigen Bahá’í, die sich einschreiben konnten, exmatrikuliert werden, sobald ihre Religionszugehörigkeit bekannt wird. Im August wurde beispielsweise eine Studentin der Fazilat Universität nur drei Wochen vor ihrem Hochschulabschluss vor eine Behörde geladen. Als sie sich weigerte, ihrem Glauben abzuschwören, wurde sie von der Universität ausgeschlossen.
Für den Inhalt verantwortlich: Büro für externe Angelegenheiten der Bahá’í-Religionsgemeinschaft Österreich
Rückfragen: Ottilie Käfer, Handy 0664 3202927, E-Mail office.ea@at.bahai.org |
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