Baha'i Oesterreich

Iran – Gesetzesentwurf fordert Todesstrafe für „Abfall vom Islam“


26. February 2008




Österreichische Bahá’í-Gemeinde schockiert: „Gravierende Menschenrechtsverletzungen würden legalisiert werden“

 

Wien/Teheran/New York – Dem iranischen Parlament liegt der Entwurf eines neuen Gesetzes vor, das die Todesstrafe für „Abtrünnigkeit“ vom Islam vorsieht. Wer vom Islam zu einer anderen Religion übertritt, würde mit dem Tode bestraft werden, sollte das Gesetz angenommen werden. Betroffen wären nicht nur die Bahá’í, sondern auch Christen, Juden und andere Minderheiten in Iran, äußerte sich die österreichische Bahá’í-Gemeinde besorgt.

 

„Wir sind schockiert über diesen Gesetzesentwurf, der gravierende Menschenrechtsverletzungen legalisieren würde“, betonte die Pressesprecherin der Bahá’í-Religionsgemeinschaft in Österreich, Ottilie Käfer. Es wäre das erste Mal, dass der Iran in seinem Strafgesetzbuch die Todesstrafe für Apostasie festlegen würde. Zwar wurde schon in der Vergangenheit im Iran die Todesstrafe in Fällen der Apostasie ausgeführt, doch niemals zuvor wurde sie im Gesetz festgelegt.

 

Auch in Österreich lebende Iraner im Visier

 

Der Gesetzesentwurf sieht die Todesstrafe auch für im Ausland lebende Iraner vor, wenn sie vom Islam zu einer anderen Religion konvertieren und in den Iran zurückkehren, ohne ihrem neuen Glauben abzuschwören. „Betroffen wären davon auch iranische Flüchtlinge, die sich in Österreich aufhalten und hier zu einer anderen Religion übertreten“, gibt die Bahá’í-Pressesprecherin zu bedenken.

 

„Der Gesetzesentwurf widerspricht allen Menschenrechtsnormen einschließlich internationaler Abkommen, die auch der Iran unterzeichnet hat“, sagte ferner Bani Dugal, Hauptrepräsentantin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in New York. Die internationale Staatengemeinde müsse sich jetzt zu Wort melden, bevor es zu spät ist, und der Gesetzesentwurf zum geltenden Recht in Iran werde.

 

Als abtrünnig werden laut diesem Gesetz auch die Anhänger eines nicht-islamischen Glaubens bezeichnet, bei deren Zeugung ein Elternteil Moslem war. So wäre das Kind eines muslimischen Vaters und einer christlichen Mutter, das sich dazu entscheidet, den christlichen Glauben anzunehmen, laut dieser Gesetzgebung der Apostasie schuldig und würde die Todesstrafe erhalten, erläuterte Bani Dugal.

 

Ein weiterer Passus des Gesetzesentwurfes gibt Anlass zur Sorge: Er sieht die Ausweitung des „Sicherheitsgesetzes“ außerhalb des Iran vor, so dass auch im Ausland lebende Iraner dem Zugriff der Regierung ausgesetzt wären. Der Artikel 112 des vorgeschlagenen neuen Strafgesetzes verweist ferner auf Aktionen „gegen die Regierung sowie gegen die Unabhängigkeit und innere wie äußere Sicherheit des Landes.“ Da der Begriff „Sicherheit“ im Entwurf nicht definiert ist, kann irgendeine Aktion als gegen die Sicherheit des Landes gerichtet bewertet werden, erklärte Bani Dugal. „Tatsächlich wurden viele Bahá’í fälschlich wegen angeblicher Aktivitäten gegen die Sicherheit des Staates angeklagt“, betonte sie.

 

Verfolgung der Bahá’i hat System

 

Die Anhänger des im 19.Jahrhundert im Iran entstandenen Bahá’í-Glaubens wurden von Anfang an brutal als „Häretiker“ verfolgt. Die Bahá’í-Religion ist jünger als der Islam, und für die Bahá’í ist der Koran nicht das endgültige Wort Gottes - in den Augen islamischer Orthodoxie gilt das als Kapitalverbrechen.

 

Mit der Gründung der Islamischen Republik Iran 1979 haben die Verfolgungen System bekommen. Über 200 Bahá’í wurden hingerichtet. Tausende Bahá’í verloren ihre Arbeit und ihre Renten, Bahá’í-Friedhöfe und heilige Stätten wurden zerstört. Und in verleumderischen Medienartikeln wird versucht, die Bevölkerung gegen die Bahá’í aufzuhetzen. Ein vertrauliches Dokument, das vom Obersten Revolutionsführer Ayatollah Khamenei und dem damaligen Präsidenten des Iran, Ayatollah Hashemi Rafsandjani, 1991 unterzeichnet wurde und heute noch voll gültig ist, setzt Maßnahmen zur Strangulierung der Bahá’í-Gemeinde fest. Unternehmen dürfen demnach keine Bahá’í beschäftigen, Bahá’í bleibt ein Universitätsstudium verwehrt und ihre kulturellen Wurzeln sollen zerstört werden, heißt es in diesem sogenannten Golpaygani-Memorandum.

 

UNO und EU „tief besorgt“

 

Die Vereinten Nationen und die Europäische Union verabschiedeten wiederholt Resolutionen, in denen die Verfolgung den Bahá’í im Iran scharf kritisiert wird. So hat sich die UNO-Generalversammlung in einer am 18.Dezember 2007 verabschiedeten Resolution „tief besorgt“ über die „anhaltenden und systematischen Mneschenrechtsverletzungen im Iran geäußert und von „Angriffen gegen die Bahá’í und ihren Glauben in staatlichen Medien“ berichtet sowie von „zunehmenden Beweisen dafür, dass die Regierung sich bemüht, die Bahá’í zu identifizieren, zu überwachen, am Universitätsstudium zu hindern, ihnen die wirtschaftliche Lebensgrundlage zu entziehen und sie willkürlich festzunehmen und zu inhaftieren.“

 

Die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union, die derzeit Slowenien inne hat, hat sich im Namen der Europäischen Union in einer Erklärung am 7.Februar 2008 gegen die sich verschlechternde Situation der ethnischen und religiösen Minderheiten im Iran, insbesondere im Falle der Bahá’í, gewandt. Die Erklärung steht im Zusammenhang mit drei in Schiras inhaftierten jungen Bahá’í, die sich mit einer Gruppe, der auch Moslems angehörten, an einem sozialen Bildungsprojekt für unterprivilegierte Kinder beteiligt hatten.

 

Für den Inhalt verantwortlich:

Büro für auswärtige Angelegenheiten der

Bahá’í-Religionsgemeinschaft Österreich

Rückfragen: Ottilie Käfer, Handy 0664 3202927, E-Mail otti.kaefer@tele2.at








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