Baha'i Oesterreich

Ägyptisches Oberverwaltungsgericht urteilt gegen Bahá'í


18. December 2006




Kairo, 16. Dezember 2006 (Bahá'í World News Service) – Das ägyptische Oberverwaltungsgericht entschied heute, den Bahá’í nicht das Recht zuzugestehen, in Ausweispapieren korrekt identifiziert zu werden. Der Fall ist Gegenstand einer nationalen Debatte über religiöse Freiheit.

 

Die Entscheidung bestätigt die derzeitige Regierungspolitik, welche Bahá’ís dazu zwingt, ihre Religionszugehörigkeit entweder zu leugnen oder gänzlich auf Ausweise zu verzichten. Diese Politik nimmt den Bahá’í praktisch fast jedes Bürgerrecht, darunter Bildung, finanzielle Dienstleistungen und medizinische Versorgung.

 

"Wir mißbilligen scharf das Gerichtsurteil, welches große Teile der internationalen Gesetzgebung über Menschenrechte und Religionsfreiheit verletzt, die in Ägypten seit langem gelten“, sagte Bani Dugal, Hauptrepräsentantin der Internationalen Bahá’í Gemeinde bei den Vereinten Nationen.

 

"Da dies die letzte Instanz war, an die appelliert werden konnte, droht das Gerichtsurteil eine ganze Religionsgemeinschaft zu Nicht-Bürgern zu machen, und zwar ausschießlich aufgrund ihrer Religion,” sagte Frau Dugal.

 

"Unsere Hoffnung ist, daß die öffentliche Debatte die ägyptische Regierung dazu veranlassen wird, ihre diskriminierende Politik aufzuhören,“ sagte Frau Dugal. „Dies könnte entweder erreicht werden, indem den Bahá’í erlaubt wird, ihre Religion in den offiziellen Formularen anzugeben, oder indem der Punkt Religionszugehörigkeit ganz weggelassen wird oder indem man auch „andere“ in der Zeile angeben darf.“

 

Ein Ehepaar, Husam Izzat Musa und Ranya Enayat Rushdy, deren Ausweise und Pässe konfisziert worden waren, nachdem sie einen Antrag auf Eintragung ihrer Töchter in die Pässe gestellt und als Religionszugehörigkeit Bahá’í genannt hatten, hatte gegen die Regierung geklagt.

 

In Ägypten müssen alle Bürger ihre Religionszugehörigkeit auf staatlichen Ausweisen und anderen Dokumenten angeben und gemäß der derzeitigen Bestimmungen darf nur zwischen den drei offiziell anerkannten Religionen Islam, Christentum und Judentum gewählt werden.

 

Im April hatte ein untergeordnetes Verwaltungsgericht zugunsten des Ehepaars geurteilt, indem es festlegte, dass als Religionszugehörigkeit korrekterweise Bahá’í angegeben werden darf. In dem Urteil hieß es, dass auch wenn die ägyptische Regierung den Bahá’í-Glauben nicht anerkenne, so hätten die Anhänger nichtsdestotrotz das Recht, ihre Religionszugehörigkeit in offiziellen Dokumenten anzugeben.

 

Das Urteil entfachte einen Sturm der Empörung unter extremistischen Gruppen der ägyptischen Gesellschaft, die sich dagegen verwehrten, dass eine andere als die drei im Koran erwähnten Religionen offiziell erwähnt werden darf. Darüber entbrannte eine hitzige Debatte über Religionsfreiheit und Toleranz im Land.

 

Seit April erschienen über den Fall und seine Folgen mehr als 400 Artikel, Geschichten, Kommentare und Programme in ägyptischen und arabischen Nachrichtensendern. Unabhängige Menschenrechtsorganisationen vor Ort und außerhalb verfolgten den Fall aufmerksam.

 

Im Mai erhob die Regierung Einspruch gegen das Urteil des untergeordneten Verwaltungsgerichts und brachte den Fall damit vor das Oberverwaltungsgericht.

 

Am 2. Dezember erfolgte die abschließende Anhörung, bei denen Bahá’í-Anwälte argumentierten, dass die Klage der Regierung abgelehnt werden müsse, da das Urteil in der Vorinstanz in allen Punkten der ägyptischen Gesetzgebung entspreche. Das Gericht kündigte an, dass es heute abschließend urteilen würde.


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