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Bahá’í im Iran im Visier der Mullahs


19. October 2006




Neue Dimension der Verfolgung

Mit tiefer Sorge hat die österreichische Bahá’í-Gemeinde erfahren, dass die Verfolgung der Bahá’í im Iran unvermindert anhält und beunruhigende neue Dimensionen angenommen hat. Die iranischen Behörden intensivieren eine koordinierte Strategie der Einschüchterung der Bahá’í., der über 300.000 Mitglieder zählenden größten religiösen Minderheit des Landes. Das geschieht durch physische Bedrohung, wirtschaftlichen Druck und Aufhetzung der Bevölkerung durch verleumderische Medienartikel.

 

Gleichzeitig wird eine neue Haltung eingenommen, indem einigen Bahá’í der Zugang zu höherer Bildung erlaubt wird. Offensichtlich geschah dies auf Druck der Europäischen Union, einiger westlicher Parlamente und der Protestbriefe von Rektoren und Universitätsprofessoren einschließlich prominenter Wissenschafter aus Österreich, die von der iranischen Regierung das den Bahá’í bisher verweigerte Recht auf Zulassung zum Universitätsstudium einforderten.

 

Diese berechnende Strategie entspricht den Richtlinien einer in Isfahan von der „Kulturstiftung des Verheißenen“ (Bunyád-i-Farhangiy-i-Hadrat-i-Mahdíy-i-Maw’úd) veröffentlichten Broschüre. Diese Stiftung wurde von Ayatollah Qará’atí gegründet und hat ihr Zentrum in Qom, der Hochburg des schiitischen Islam. In der Broschüre wird auch empfohlen, die Bahá’í in diplomatischen Kreisen zu diskreditieren.

 

In vielen Städten in ganz Iran erhalten Bahá’í Briefe mit massiven Drohungen. Die Strategie der Einschüchterung wird auch durch die brutale Entführung eines Bahá’í illustriert. So wurde der Bahá’í Shokrollah Rahmani in Khash am 21.Juni 2006 gekidnappt. Die Entführung geschah am helllichten Tage durch drei Personen in einer Art, welche Bewohner von Khash als bisher nicht da gewesen beschrieben. Als Einzelheiten der Entführung einschließlich des Kennzeichens des Autos der Entführer bekannt wurden und die Familie von Rahmani die Polizei darüber informierte, teilte die Polizei mit, „unsere Hände sind gebunden“. Bei ihren Anrufen forderten die Kidnapper die Familie in bedrohlichem Ton auf, die Region zu verlassen. Das zeigt, dass die Entführung Teil einer mit Behörden abgestimmten Einschüchterungskampagne ist

 

Nach wie vor werden Bahá’i massiv Hindernisse in den Weg gelegt, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. So werden Manager von privaten Firmen unter Druck gesetzt, bei ihnen beschäftigte Bahá’í zu entlassen. Inhaber von Geschäften werden aufgefordert, ihre Pachtverträge mit Bahá’i nicht zu verlängern. Gewerkschaftsorganisationen agieren, um zu verhindern, dass Bahá’í eine Beschäftigung im Servicebereich etwa als Mechaniker, Baumeister oder Techniker finden. Und Bahá’í, die in seltenen Fällen als Direktoren oder Manager in einem Unternehmen arbeiten, erhalten Todesdrohungen sowie Drohungen, dass ihre Familienangehörigen entführt werden. Alle regionalen Elektrizitätsbehörden wurden angewiesen, ihre Geschäftsbeziehungen mit einem Elektrounternehmen einzustellen, weil dieses von einem Bahá’í gemanagt wird.

 

Die Regierung der Islamischen Republik Iran hatte als ersten Schritt zur wirtschaftlichen Strangulierung der Bahá’í-Gemeinde alle Bahá’í-Arbeitnehmer aus dem staatlichen Sektor entfernt. Im nächsten Schritt, der nun mit aller Schärfe begangen wird, sollen die Bahá’í auch aus dem Bereich der Privatwirtschaft verbannt und jeglicher Arbeitsmöglichkeit beraubt werden. Willkürliche Verhaftungen von Bahá’í und ihre Freilassung gegen hohe Kaution sind eines der Mittel der iranischen Regierung, um die wirtschaftliche Existenz von Bahá’í und ihren Familien zu vernichten.

 

Die Medien-Hetzkampagne gegen die Bahá’í hält unvermindert an. Zusätzlich zu den, den Bahá’í-Glauben diffamierenden Artikeln in der staatlichen Zeitung „Kayhan“ nimmt die Zahl von verleumderischen Artikeln auf Anti-Bahá’í-Websites im Internet zu.

 

In einem Brief des iranischen Innenministeriums vom 19.August 2006 werden alle Dienststellen in den Provinzen angewiesen, alle Bahá’í-Aktivitäten „sorgfältig zu beobachten“. Das bedeutet eine weitere Intensivierung der geheimen Überwachung der Bahá’í. Im März 2006. hat die UNO-Sonderberichterstatterin für Religionsfreiheit, Asma Jahangir, über einen Geheimplan zur totalen Überwachung der Bahá’í im Iran informiert. Der Plan geht auf eine Anordnung des höchsten religiösen Führers, Ayatollah Khamenei, zurück. Frau Jahangir äußerte sich zutiefst besorgt, dass derartige Überwachung „als Grundlage für zunehmende Verfolgung und Diskriminierung der Bahá’í benutzt wird.“

 

Offensichtlich verschärft die iranische Regierung ihre Verfolgungskampagne gegenüber den Bahá’í, um die Lebensfähigkeit dieser größten religiösen Minderheit des Landes zu zerstören. Die österreichische Bahá’í-Gemeinde hofft, dass auf der diesjährigen UNO-Vollversammlung eine auch von Österreich wieder mitgetragene Resolution über die Lage der Menschenrechte im Iran unter ausdrücklicher Erwähnung der prekären Situation der Bahá’í verabschiedet wird.

 

Die Verfassung der Islamischen Republik Iran anerkennt nur die Zoroastrier, Juden und Christen als religiöse Minderheit. Die Bahá’í, deren Glaube im 19.Jahrhundert von Bahá’u’lláh (1817-1892) gestiftet wurde, gelten als „Abtrünnige vom Islam“ und wurden von Anfang an aus rein religiösen Gründen verfolgt. Mit der Gründung der Islamischen Republik 1979 werden die Bahá’í planmäßig verfolgt; und über 200 Gläubige wurden wegen ihrer Religion hingerichtet. Der Bahá’í-Glaube lehrt, dass alle Religionen göttlich in ihrem Ursprung sind. Die Bahá’í sind friedliebend und enthalten sich jeglicher politischen Aktivität, stellen also keine Bedrohung der iranischen Regierung dar.

 

Weltweit zählt diese jüngste Weltreligion über fünf Millionen Anhänger. Die Internationale Bahá’í-Gemeinde ist schon seit 1948 als Nicht-Regierungsorganisation bei den Vereinten Nationen akkreditiert. Sie hat beratenden Status beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) und beim Kinderhilfswerk (UNICEF) und arbeitet unter anderem in den Bereichen Menschenrechte, Umwelt, Gesundheit, Drogenbekämpfung sowie beim UNO-Entwicklungsfonds für Frauen (UNIFEM) mit.


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