Iran verweigert den Bahá'í Universitätsausbildung11. November 2005 Das „Recht auf Bildung“ ist in internationalen, auch vom Iran unterzeichneten Pakten einschließlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben. Doch die iranische Regierung hat auch in diesem Studienjahr den Bahá’í, Angehörigen der größten religiösen Minderheit des Landes, aus religiösen Gründen den Zugang zum Universitätsstudium verweigert. Zerstörter Bahá'í-Friedhof in der Stadt Yazd im Zentraliran - Teil der systematischen Verfolgung der Bahá'í-Gemeinde durch die Islamische Republik Iran. Seit 1979 hat die Regierung des Iran - als Teil einer umfassenden Verfolgungsstrategie - die Bahá'í systematisch ihrer höheren Bildung beraubt. Außerdem hat die Islamische Republik Iran die Bemühungen der Bahá'í blockiert, eigene Institutionen der höheren Bildung zu etablieren. Ihr Ziel ist die Verarmung und endgültige Vernichtung der Bahá'í-Gemeinde im Iran.
- Diese Verweigerung von Bildung basiert allein auf religiöser Diskriminierung. Iranische Behörden haben klargestellt, dass den Bahá'í erlaubt sein würde, Hochschulen und Universitäten zu besuchen, wenn sie ihren Glauben widerriefen und sich selbst als Muslime bezeichneten. Der Glaube der Bahá'í lässt es nicht zu, dass sie sich als Muslime bezeichnen, selbst wenn es zweckmäßig sein sollte.
- In der jüngsten Phase dieser Verfolgungen erweckte die Regierung den Anschein, den Bahá'í-Studenten Zugang zu höherer Bildung anzubieten – offensichtlich um internationale Menschenrechtsbeobachter zu beruhigen. Den Bahá'í-Studienbewerbern wurde schließlich mitgeteilt, dass sie an den nationalen universitären Zugangsexamina teilnehmen könnten. Als die Examensergebnisse im August 2004 veröffentlicht wurden, waren die Bahá'í jedoch fälschlicherweise als Muslime angeführt. Damit erreichten die Bemühungen der Regierung, die Bahá'í zum Widerruf ihres Glaubens zu nötigen, eine neue Ebene der Täuschung. Die Bahá'í lehnten es jedoch ab, mitzuziehen. Daher wurde ihnen ein weiteres Mal versagt, sich an den Hochschulen einzuschreiben. Alle Bahá'í, ungefähr 800, die an den Zugangsexamina teilnahmen, wurden im akademischen Jahr 2004/2005 durch diese List von der Universität ausgeschlossen.
- Irans Verweigerung des Rechts auf Bildung gegenüber den Bahá'í ist Teil einer systematischen Verfolgung der 300.000 Mitglieder umfassenden Bahá'í-Gemeinde des Landes. Seitdem die islamische Regierung an die Macht kam, wurden mehr als 200 Bahá'í hingerichtet, Hunderte inhaftiert. Der Privatbesitz oder die Geschäfte von Tausenden wurden beschlagnahmt. Sie verloren ihre Arbeit und erhielten keine Pensionen mehr. Die heiligen Stätten und die Friedhöfe wurden zerstört, die gewählte administrative Struktur der Gemeinde aufgelöst. Den Bahá'í wurde eine Vielzahl weiterer Rechte verweigert, die vom Recht auf Wahl des Aufenthalts bis hin zum Erbrecht reichen.
Die Bahá'í-Religion betont die vorrangige Bedeutung von Bildung, um den materiellen, sozialen und geistigen Fortschritt der Menschheit zu fördern. Die Bahá'í-Gemeinde zeichnet sich nicht nur wegen ihres hohen Bildungsstandards aus, sondern stellt, im Lichte ihrer Geschichte betrachtet, Bildungsmöglichkeiten für die gesamte Gesellschaft bereit. Im frühen zwanzigsten Jahrhundert unterhielten die Bahá'í zum Beispiel rund 50 zukunftsweisende, fortschrittliche Schulen im Iran.
HINTERGRUND DER VERFOLGUNG DER BAHÁ’Í IM IRAN
- Die Bahá’í-Religion entstand Mitte des 19. Jahrhunderts im Iran. Unter jedwedem Regime waren die Bahá’í von Verfolgungen betroffen. Seit 1979 sind diese Verfolgungen staatlich angeordnet und systematisch organisiert.
- 25 Jahre nach Ausrufung der Islamischen Republik ist die Bahá’í-Gemeinde mit rund 300.000 Gläubigen nach wie vor die größte religiöse Minderheit des Landes.
- Die iranische Verfassung zählt nur Zoroastrier, Juden und Christen zu den anerkannten religiösen Minderheiten. Die Bahá’í-Religion ist somit nicht legitim. Für die Regierung sind die Bahá’í Apostaten, vom rechten Glauben Abgefallene. Sie gelten als „ungeschützte Ungläubige“.
- Ein geheimes iranischen Regierungsdokument, von der VN-Menschenrechtskommission 1993 veröffentlicht, bestätigt die Politik der allmählichen Strangulierung gegenüber den Bahá’í. Vom Obersten Revolutionären Kulturrat verfasst und vom geistlichen Führer Ali Khamenei mit Datum vom 25. Februar 1991 unterzeichnet, beinhaltet es Richtlinien für den Umgang mit „der Bahá’í-Frage“. Demnach sollen „ihr Fortschritt und ihre Entwicklung blockiert“ und ihre „kulturellen Wurzeln“ vernichtet werden.
- Seit 1979 sind über 200 Bahá’í allein ihrer Religionszugehörigkeit wegen hingerichtet worden. Hunderte wurden gefoltert und ins Gefängnis geworfen.
- Zehntausende verloren Arbeit und Rentenansprüche. Mehr als 10.000 Bahá’í wurden aus dem öffentlichen Dienst und den Hochschulen entlassen. Bahá’í-Jugendlichen blieb der Zugang zu Universitätsstudium und höherer Bildung versperrt. Das Recht zu erben ist den Bahá’í verweigert.
- Seit 1983 ist es der Bahá’í-Gemeinde verboten, sich offiziell zu versammeln und ihre demokratisch gewählten, leitenden Körperschaften beizubehalten. Damit wurde dem Gemeindeleben ein grundlegendes Element entzogen, da die Bahá’í-Religion keinen Klerus kennt.
- In den letzten Jahren ist eine Verschärfung der Verfolgung festzustellen. Willkürliche Kurzzeitinhaftierungen nahmen zu, ebenso Übergriffe, Einschüchterungen, Konfiszierungen von Eigentum sowie Übergriffe auf private Bahá’í-Jugendklassen. Nach wie vor befindet sich ein Bahá’í allein wegen seiner Glaubenszugehörigkeit in lebenslänglicher Haft.
Zerstörung von Kulturgütern
- Alle Bahá’í-Friedhöfe und Heilige Stätten sowie alles Gemeindeeigentum wurden schon bald nach 1979 beschlagnahmt. Vieles wurde zerstört, nichts zurückgegeben. Die wichtigsten Stätten, die zerstört wurden, sind folgende:
- Das Haus des Báb in Shiraz, einer der heiligsten Orte der Bahá’í weltweit, wurde kurz nach 1979 zerstört.
- Das Haus von Bahá'u'lláh in Takur, wo der Stifter der Bahá’í-Religion seine Kindheit verbrachte, wurde zerstört und das Grundstück zum Verkauf angeboten.
- Der Bahá’í-Friedhof in Shiraz wurde 1979 völlig vernichtet.
- 15.000 Gräber des Bahá’í-Friedhofs in Teheran wurden 1993 dem Erdboden gleichgemacht, um stattdessen ein kommunales Zentrum zu errichten.
- Das Grabmal von Quddús, einem Apostel und herausragenden Gestalt der frühen Bahá’í-Geschichte, wurde zwischen Februar und April 2004 zerstört.
- Das Haus von Bahá'u'lláhs Vater, Mirza Abbas Nuri, in Teheran wurde im Juni 2004 zerstört.
Die internationale Verpflichtung des Iran, Kulturgüter zu schützen
- Die United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) ist die UNO-Unterorganisation, die mit dem Schutz der kulturellen Vielfalt betraut ist.
- Die 32. Sitzung der UNESCO-Generalversammlung vom September bis Oktober 2003 in Paris nahm die Erklärung hinsichtlich der absichtlichen Zerstörung des kulturellen Erbes einstimmig an ( UNESCO Declaration Concerning the Intentional Destruction of Cultural Heritage). Sie ist in der Hauptsache eine Antwort auf die Zerstörung der Buddha-Statuen in Bamian, Afghanistan, im März 2001 durch die Taliban. (Siehe hierzu: www.unesco.org/culture).
- Obgleich diese Deklaration nicht rechtlich bindend ist, schafft sie für die Mitgliedsstaaten der UNESCO, darunter Iran, dennoch eine moralische Verpflichtung, gegen die absichtliche Zerstörung von Kulturgütern vorzugehen. |
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