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Sorge um zunehmende Verfolgung der Bahá’í im Iran


16. April 2005

BERLIN/GENF - Die Internationale Bahá’í-Gemeinde ist bestürzt und enttäuscht über das Versagen der UN-Menschenrechts-kommission, eine Resolution zur Menschenrechtslage im Iran auch nur in Betracht zu ziehen, zumal sich die Situation im Land verschlechtert und insbesondere die Verfolgungslage der Bahá’í.


Zerstörter Bahá'í-Friedhof in der Stadt Yazd im Zentraliran
Zerstörter Bahá'í-Friedhof in der Stadt Yazd im Zentraliran


„Angesichts der rapiden Zunahme von Menschenrechtsverletzungen an der Bahá’í-Gemeinde im Iran kann es nur schockieren, dass es der UN-Menschenrechtskommission im dritten Jahr in Folge nicht gelungen ist, die internationale Beobachtung der Menschenrechtslage zu erneuern“, sagte Bani Dugal, Hauptrepräsentantin der Bahá’í International Community bei den Vereinten Nationen.

 

„Im vergangenen Jahr wurden zwei bedeutende Heilige Stätten der Bahá’í zerstört, den Bahá’í-Jugendlichen wurde der Zugang zu höherer Bildung und zum Studium abermals verwehrt, und erst kürzlich waren Bahá’í in den Städten Yazd und Teheran von einer neuen Welle an Übergriffen, Schikanen und Festnahmen betroffen“, so Bani Dugal.

 

„All dies ist Bestandteil eines fortwährenden Musters von religiös motivierter Verfolgung, angestiftet und gutgeheißen von der iranischen Regierung, die sich in vorangegangenen Jahren einer deutlichen Verurteilung ihres Handelns durch die internationale Staatengemeinschaft gegenübersah“, erläuterte Frau Dugal.

 

„Wir sind sehr enttäuscht über das Scheitern der Menschenrechtskommission, ihrem Mandat gerecht zu werden“, so Frau Dugal, „Leider haben Staaten, die in der Vergangenheit Resolutionen einbrachten und somit eine internationale Beobachtung des Iran ermöglichten, sich in diesem Jahr erneut zurückgezogen.“

 

Die Bemerkungen von Frau Dugal erfolgten gestern zum Abschluss der Beratungsperiode der UN-Menschenrechtskommission über länderspezifische Resolutionen, nachdem bereits jede Hoffnung auf eine Iran-Resolution aufgegeben wurde.

 

Drei Wochen zuvor hatte die Bahá’í International Community (BIC) die Kommission eindringlich aufgerufen, eine Resolution zur Menschenrechtslage im Iran zu beraten und zu verabschieden. „Die groben, abscheulichen und wiederholten Menschenrechtsverletzungen im Iran – einschließlich der auf die Bahá’í in jenem Land gezielten Übergriffe und Vergehen – berechtigen die Wiedereinsetzung eines Mechanismus für die internationale Beobachtung“, hieß es seitens der BIC.

 

Diane Ala’i, Repräsentantin der BIC am Sitz der Vereinten Nationen in Genf, sagte dazu am 23. März vor der UN-Menschenrechtskommission: „Seit drei Jahren ist diese Kommission nicht in der Lage, eine Iran-Resolution zu verabschieden, während sich die Lage im Land langsam aber stetig verschlechtert hat.“

 

„Und jetzt in den letzten Monaten haben wir den Eindruck, dass es einen Rückfall in die Zeit von vor 20 Jahren gibt, nachdem wir die Wiederaufnahme von gewalttätigen Angriffen auf die Bahá’í-Gemeinde im Iran erlebten“, so Ala’i weiter.

 

„Der schwerwiegendste Ausbruch erfolgte in der Stadt Yazd, wo mehrere Bahá’í in ihren Häusern angegriffen und misshandelt wurden. Das Geschäft eines Bahá’í wurde in Brand gesetzt, andere Bahá’í wurden eingeschüchtert und bedroht. Diesen Übergriffen folgten eine Reihe von Festnahmen und kurzzeitigen Inhaftierungen. Der Friedhof der Bahá’í in Yazd wurde mutwillig zerstört, indem Fahrzeuge über die Gräber fuhren, Grabsteine zertrümmert und die sterblichen Überreste ausgegraben und verstreut wurden.“

 

Diane Ala’i berichtete auch, dass im März dieses Jahres in Teheran Agenten des iranischen Geheimdienstes die Wohnungen von mehreren Bahá’í stürmten und Stunden damit verbrachten, die Wohnungen zu durchwühlen, bevor sie das Eigentum der Bahá’í abtransportierten und sie in Haft nahmen.

 

„Fünf Bahá’í wurden allein im Monat März inhaftiert“, berichtete Diane Ala’i. „Zwei wurden schließlich auf Kaution freigelassen, aber über den Aufenthaltsort der anderen haben die Familienangehörigen und die Gemeinde keine Kenntnis. Zwei weitere Bahá’í, die festgenommen worden waren, weil sie lediglich Kopien eines offenen, im höflichen Ton gehaltenen Briefs der iranischen Bahá’í an Präsident Khatami weitergegeben hatten, erhielten die Höchststrafe für dieses so genannte Vergehen.“

 

„In einem weiteren Fall wurden die Häuser und Grundstücke von sechs Bahá’í-Familien konfisziert und ihnen somit ihre einzige Lebensgrundlage genommen“, fügte Ala’i hinzu.

 

„Tatsächlich sind die Menschenrechtsverletzungen im Iran erneut so schwerwiegend geworden, dass sie unserer Meinung nach ein klares Signal der internationalen Staatengemeinschaft und eine Entscheidung zur Wiedereinsetzung der internationalen Beobachtung der Lage rechtfertigen - und zwar jetzt“, betonte Diane Ala’i im März.

 

 

Zwischen 1978 und 1998 ließ die iranische Regierung mehr als 200 Bahá’í hinrichten. Hunderte wurden inhaftiert und zehntausende Bahá’í verloren ihre Arbeitsplätze, Pensionsansprüche, Geschäfte und Bildungsmöglichkeiten.

 

Angesichts intensiven internationalen Drucks, vor allem durch eine Folge von Resolutionen der UN-Menschenrechtskommission bis zum Jahr 2002, stellte die iranische Regierung die Hinrichtungen ein und reduzierte in starkem Maße die Zahl der inhaftierten Bahá’í.

 

Obgleich die iranische Regierung die schwerwiegendsten Formen direkter Gewalt und Menschenrechtsverletzung an einzelnen Mitgliedern der Bahá’í-Gemeinde stoppte, hat sie dennoch ihre Verfolgungskampagne fortgesetzt, insbesondere durch soziale und wirtschaftliche Restriktionen. Ziel ist die allmähliche Strangulierung einer religiösen Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit.



Original Artikel: www.bahaiworldnews.org






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