Prozess gegen Bahá’i im Iran erneut verschoben19. August 2009 Wien/Genf/Teheran - Der Prozess gegen die sieben Bahá’í, die seit über einem Jahr im Evin-Gefängnis in Teheran inhaftiert sind, wurde auf den 18.Oktober 2009 verschoben, wie die Internationale Bahá’í Gemeinde mitteilt. Die erneute Verschiebung geht auf die beiden Anwälte Mahnaz Parakand und Hadi Elsmaielzadeh zurück. Sie wurden erst vor wenigen Tagen mit dem Fall der sieben Bahá’í offiziell betraut, nachdem die designierten Anwälte Abdelfattah Soltani und Shirin Ebadi nicht vor Ort sein konnten. Soltani ist seit dem 16. Juni 2009 selbst in Haft. Shirin Ebadi befindet sich im Ausland.
Wie die Repräsentantin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde am Sitz der Vereinten Nationen in Genf, Diane Ala’i, mitteilte, sind Elsmaielzadeh und Parakand wie Soltani und Ebadi Anwälte des „Zentrums der Verteidiger der Menschenrechte“ in Teheran, das mit der anwaltlichen Vertretung der Bahá’í beauftragt worden ist. Sie beantragten die abermalige Verschiebung, die nun durch das Gericht bestätigt worden ist.
"Wir hoffen jetzt, dass unsere sieben unschuldigen Mitgläubigen gegen Zahlung einer Kaution freigelassen werden", sagte Ottilie Käfer, Sprecherin der österreichischen Bahá’í-Gemeinde, die sich an das Außenministerium in Wien um Hilfe für die inhaftierten Bahá’í wandte.
Nach Angaben offizieller iranischer Medien im Februar sind die sieben Bahá’í wegen "Spionage für Israel", "Beleidigung religiöser Gefühle" und "Propaganda gegen die Islamische Republik" angeklagt. Wenige Wochen später kam die "Verbreitung von Verderbtheit auf Erden" als weiterer Anklagepunkt hinzu:
Die Internationale Bahá’í-Gemeinde weist diese Anklagepunkte entschieden zurück. Vielmehr sind die Bahá’í allein auf Grund ihrer Zugehörigkeit zur Bahá’í-Religion inhaftiert.
Für den Inhalt verantwortlich: Büro für externe Angelegenheiten der Bahá’í-Religionsgemeinschaft Österreich
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