Die Bahá'í-Verwaltungsordnung
Der Bahá’í-Glaube stützt sich auf ein System örtlicher, nationaler und internationaler Verwaltungsgremien. Die Angelegenheiten einer örtlichen Bahá’i-Gemeinde werden von einem aus neun Mitgliedern bestehenden, jährlich gewählten Lokalen Geistigen Rat verwaltet. Auf Landesebene wird jedes Jahr von Delegierten ein aus neun Mitglieden bestehendes Gremium, der Nationale Geistige Rat, gewählt. Die Wahl des internationalen Gremiums, des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, erfolgt alle fünf Jahre an seinem Sitz in Haifa anlässlich einer Tagung aller Mitglieder der Nationalen Geistigen Räte. Alle Bahá’í -Wahlen sind geheime Wahlen ohne Kandidaturen und Wahlpropaganda.
Bei der Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten handeln die Bahá’í -Institutionen nach dem Prinzip der Beratung. Sämtliche Themen werden im offenen Gespräch und mit dem Wunsch behandelt, die Fakten zu ermitteln und zu einer Entscheidung zu gelangen, die auf geistigen Grundsätzen basiert und von jeglichem persönlichen Interesse frei ist.
